Wir gewähren selbstverständlich nach wie vor eine hochwertige Versorgung zum Kassenpreis, so das auch preisbewußte Kunden keine Kompromisse in Punkto Qualität machen müssen.
* gilt für gesetzlich Versicherte mit Anspruch bzw. unter Vorlage einer ohrenfachärztlichen Verordnung. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt pro Hörgerät € 10,-. Privatpreis ab € 650,-
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Wir kennen uns aus mit den neuesten Entwicklungen und sind daher Ihr Ansprechpartner wenn es darum geht hochkomplexe Systeme für anspruchvollste Kunden anzupassen.